Zertifizierte Spielplatzprüfung

Wir führen ab sofort auch zertifizierte Spielplatzprüfungen durch.

Ansprechpartner ist Andreas Gruß.

Informationen zu den gesetzlichen Prüfungen

Betreiber von Spielplätzen – beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten, Kommunen oder private Träger – sind in Deutschland im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Anlagen verpflichtet. Grundlage hierfür sind insbesondere die Normen DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte) und DIN EN 1177 (Fallschutz).

Je nach Nutzung und Gefährdungspotenzial sind folgende Prüfarten vorgesehen:

  • Regelmäßige Sichtkontrollen (z. B. wöchentlich) zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen

  • Operative Inspektionen (alle 1–3 Monate) zur Überprüfung von Funktion und Verschleiß

  • Jährliche Hauptinspektion durch eine qualifizierte, sachkundige Person

Die jährliche Hauptinspektion umfasst eine umfassende Beurteilung von Standfestigkeit, Materialzustand, Fundamenten, Fallschutzbereichen sowie der Einhaltung der geltenden Normen. Eine nachvollziehbare Dokumentation ist Bestandteil der gesetzlichen Betreiberpflichten.

Für weitere Informationen oder Terminabstimmungen steht Ihnen Andreas Gruß gern zur Verfügung.